Hochschule

für Kirchenmusik

Rottenburg

 
 
 

Aufbaustudiengang Ensembleleitung

Im Aufbaustudiengang Ensembleleitung begegnet der Studierende einer Vielzahl unterschiedlicher Ensembles. Ein Schwerpunkt wird dabei einerseits auf die Kinderchor-Arbeit gelegt, die er u.a. in der größten Domsingschule Deutschlands am Rottenburger Dom kennen lernt. Andererseits ist gerade auch die Arbeit mit professionellen Vokalensembles und Orchestern besonders wichtig.

AB Ensembleleitung Informationen

Fächer 

Das Studium umfaßt gemäß dem anliegenden Studienplan folgende Haupt-, Pflicht- und Nebenfächer:
A. Hauptfächer
1. Chordirigieren
a) vorbereitender Unterricht, in der Regel am Klavier
Gruppenunterricht, 120 Minuten, 1. bis 4. Semester, und Einzelunterricht, 60 Minuten, 3. und 4. Semester.
b) Chorpraxis
Gruppenunterricht, 120 Minuten, 1. bis 4. Semester.
2. Partiturspiel/Klavierauszugspiel
Einzelunterricht, 30 Minuten, 1. bis 4. Semester.
3. Korrepetition
Einzelunterricht, 30 Minuten, 1. bis 4. Semester.

B. Pflichtfächer

1. Mitwirkung im Hochschulchor
Gruppenunterricht. 120 Minuten, 1. bis 4. Semester.
2. Orchesterleitung
Gruppenunterricht, 90 Minuten, 1. bis 4. Semester.
3. Gesang
Einzelunterricht, 45 Minuten, 1. bis 4. Semester.
4. Chorische Stimmbildung/Kinderstimmbildung
Seminar, 45 Minuten, 1. bis 4. Semester.
5. Musiktheorie/Chorliteraturkunde
a) Tonsatz/Analyse/Formenkunde
Seminar, 60 Minuten, 1. bis 4. Semester
b) Chorliteraturkunde
Seminar, 60 Minuten, 1. bis 4. Semester.
6. Schola
Gruppenunterricht, 1. und 2. Semester

C. Nebenfach
Latein
Gruppenunterricht, 60 Minuten, 1. und 2. Semester.

D. Praktikum (z.B. bei Knaben-, Dom- oder Rundfunkchören)
2 x 2 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit
Die Fächer „Schola“ und „Latein“ können erlassen werden, falls sie im vorangegangenen Studium im entsprechenden Umfang belegt worden sind.

 
 

Eignungsprüfung 

1. Prüfungsteil
a) Musiktheorie/Gehörbildung, schriftlich (Dauer etwa 45 Minuten):
Harmonisieren einer gegebenen Melodie, ein- und mehrstimmiges Musikdiktat,

b) Künstlerisches Klavierspiel (Dauer etwa 15 Minuten):
Vortrag je eines mittelschweren Werkes der vorklassischen, klassischen, romantischen und neueren Literatur.

Werden diese Anforderungen erfolgreich absolviert, wird der Bewerber zum zweiten Abschnitt der Aufnahmeprüfung zugelassen. Dies gilt auch für diejenigen Bewerber, die im vorangegangenen Studium Musiktheorie/Gehörbildung mindestens mit der Bewertung ,gut' sowie Künstlerisches Klavierspiel als Hauptfach belegt und mindestens mit der Bewertung ,gut' abgeschlossen haben; sie brauchen sich der Prüfung im jeweiligen Fach zu Abschnitt 1 nicht zu unterziehen. Wurden diese Fächer oder eines von ihnen nicht entsprechend abgeschlossen, hat sich der Bewerber den Prüfungsanforderungen des jeweiligen Fachs zu Abschnitt 1 zu unterziehen.
Werden die Fächer gemäß Buchst. a und/oder Buchst. b nicht erfolgreich absolviert, kann eine Zulassung zum zweiten Abschnitt der Aufnahmeprüfung nicht erfolgen. Der Bewerber kann damit zum Studium nicht zugelassen werden.

2. Prüfungsteil
a) Singen (Dauer etwa 10 Minuten):
Einfache Arie aus Oper oder Oratorium, die der Stimmlage des Bewerbers entspricht. Der Bewerber begleitet sich selbst am Klavier.
Vomblattsingen einer schwierigen Chorstimme (z. B. Reger,op.110,1).

b) Dirigieren am Klavier (Dauer etwa 10 Minuten):
ein vom Bewerber selbst gewähltes accompagnato-Rezitativ aus einem klassischen Oratorium (z. B. J. Haydn, Die Schöpfung). Hierbei spricht oder singt der Bewerber den Gesangpart selbst, während er dirigiert.

c) Partitur- und Klavierauszugspiel (Dauer etwa 10 Minuten):
Vomblattspiel eines Chorstückes in neuen Schlüsseln mit mindestens vier Systemen
(z.B. A. Bruckner, Ave Maria) und alten Schlüsseln (Bach-Choral), sowie eines klassischen Klavierauszuges und einer Partitur mit transponierenden Instrumenten (z. B. W.A. Mozart: Requiem).

Werden die  Anforderungen des Abschnittes 2 erfolgreich absolviert, wird der Bewerber zum dritten Abschnitt der Aufnahmeprüfung zugelassen.


3. Prüfungsteil
Prüfung im Fach Dirigieren mit Chor (Dauer etwa 20 Minuten):
Die Aufgabenstellung wird dem Bewerber acht Tage vorher mitgeteilt
(Schwierigkeitsgrad: A. Bruckner: Locus iste, H. Schütz, Also hat Gott die Welt geliebet).

 
 
 

Anmelden 

Anmeldeformular Aufnahmeprüfung

Der Antrag auf Zulassung zum Aufbaustudiengang ist an die Hochschule für Kirchenmusik Rottenburg zu richten. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ein vollständig ausgefüllter Bewerbungsvordruck mit 2 Paßbildern,
  • ein kurzgefaßter handgeschriebener Lebenslauf mit den wesentlichen Angaben über die bisherige Ausbildung und künstlerische Betätigung,
  • eine Erklärung, daß der Bewerber an einem Verfahren zur Feststellung seiner künstlerischen Eignung für den gewählten Studiengang an der Hochschule (Eignungsprüfung) teilnimmt,
  • eine schriftliche Erklärung, ob und mit welchem Erfolg der Kandidat in demselben Studiengang an einer staatlichen oder kirchlichen Hochschule in Deutschland die Prüfungen bereits bestanden oder endgültig nicht bestanden hat. Nachweise über bereits abgelegte Hochschulprüfungen und Studienbücher von bereits besuchten Hochschulen sind vorzulegen.
  • bei ausländischen Studienbewerbern ein Staatsangehörigkeitszeugnis und ein Zeugnis über bestandene Prüfungen in amtlich beglaubigter Übersetzung.
  • die Programme für die Eignungsprüfung in den entsprechenden Fächern
  • das Zeugnis über einen abgeschlossenen und dem Aufbaustudium zugeordneten  berufsqualifizierenden Studiengang.
  • Nachweise über bereits abgelegte Hochschulprüfungen und Studienbücher der bereits besuchten Hochschulen,
  • für ausländische Studienbewerber eine Erklärung über die Sicherung der Finanzierung des Studiums und ggf. ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse,
  • eine Bescheinigung über eine ausreichende Krankenversicherung.

Wenn nicht anders vermerkt, sind Bescheinigungen und Zeugnisse in beglaubigten Abschriften (Kopien) vorzulegen.

Den Bewerbungsvordruck können Sie hier herunterladen.