Hochschule

für Kirchenmusik

Rottenburg

 
 
 

C-Ausbildung

Die C-Ausbildung ist eine breitangelegte kirchenmusikalische Ausbildung für den nebenberuflichen Dienst als Organist und Chorleiter. Sie wird mit der C-Prüfung abgeschlossen. Dieser Abschluss wird in allen deutschen Diözesen anerkannt, indem die für diese Qualifikationsstufe vorgesehene Vergütung zur Anwendung kommt.

Das Mindestalter bei Ausbildungsbeginn ist 15 Jahre.


Die Diözese Rottenburg-Stuttgart bietet zwei Formen der C-Ausbildung an, die

interne C-Ausbildung: Dauer 1 Jahr, kompletter Unterricht in allen Fächern in der Hochschule für Kirchenmusik bei den Lehrenden der Hochschule, Teilnahme an studentischen Ensembles und am studentischen Leben

externe C-Ausbildung, Dauer 2 Jahre. Instrumentalunterricht bei den Kirchenmusikern vor Ort, dazu zwei Kompaktkurse jährlich. mehr Infos dazu beim Amt für Kirchenmusik.

Fächer 

Die Ausbildung erfolgt in folgenden Fächern:

  • Liturgik und Glaubenslehre
  • Singen und Sprechen
  • Gregorianischer Choral
  • Deutscher Liturgiegesang
  • Chorleitung
  • Orgelimprovisation
  • Orgelliteraturspiel
  • Klavierspiel
  • Tonsatz (Harmonielehre und Kontrapunkt)
  • Gehörbildung
  • Partiturspiel
  • Musikgeschichte
  • Orgelkunde.
 
 

Eignungsprüfung 

  • Klavier: Vorspiel einiger selbstgewählter Kompositionen aus mindestens zwei verschiedenen Stilepochen etwa im Schwierigkeitsgrad der zweistimmigen Inventionen von Johann Sebastian Bach, der Sonatinen von Clementi, Kuhlau, Mozart u. a. oder Kompositionen aus Belá Bartók, Mikrokosmos Bd. 3.
  • Orgel: Vorspiel eines Liedsatzes aus dem Orgelbuch zum Gotteslob, Vortrag einfacher Stücke (leichtere Choralvorspiele, Präludien etc.).

Für die Beurteilung in den Instrumentalfächern ist die Qualität des technischen und musikalischen Vortrages wichtiger als der Schwierigkeitsgrad der ausgewählten Werke.

  • Nachweis über elementare Kenntnisse in der allgemeinen Musiklehre (in Form einer schriftlichen Klausur).

  • Singen: Vortrag eines Kirchen- oder Volksliedes.

  • Gehör:
    (innerhalb der mündlich-praktischen Einzelprüfung):
    Hören und Bestimmen von einfachen Intervallen, Dreiklängen und Rhythmen,
    Nachsingen einfacher tonaler Melodien.

    (innerhalb der Klausurprüfung):
    Hören und Notieren von leitereigenen Tönen aus Durtonarten, Intervallen zwischen zwei nacheinander erklingenden Tönen und Akkorden. Diktat einer leichten einstimmigen Melodie.
 
 
 

Anmelden

Anmeldefrist für den nächsten C-Kurs: 2. Mai 2010

Der Antrag auf Zulassung zur C-Ausbildung ist an die Hochschule für Kirchenmusik Rottenburg zu richten. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ein kurzgefaßter handgeschriebener Lebenslauf
  • das letzte Schulzeugnis in beglaubigter Abschrift
  • Angaben über bisherige musikalische Ausbildung, gegebenenfalls auch über bisherige musikalische Tätigkeiten
  • ein pfarramtliches Zeugnis
  • ein ärztliches Gesundheitszeugnis

Sie können das Anmeldeformular hier herunterladen.