Prävention

Hochschulchor

Prävention

Präambel

Aus der Überzeugung eines christlichen Menschenbildes erwächst die Verantwortung und der Auftrag, die Menschen im Wirkungskreis der Hochschule für Kirchenmusik vor sexualisierter Gewalt zu schützen und die sexuelle Selbstbestimmung zu wahren.

Die besondere Form des gemeinsamen Arbeitens, Lernens, Musizierens und Wohnens an der Hochschule für Kirchenmusik (HfK) bringt intensive Beziehungen mit sich. Damit die HfK ein sicherer Ort für alle Menschen innerhalb ihres Wirkungskreises ist, bedarf es transparenter Regeln des Umgangs miteinander, die auch die Maßnahmen zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt einschließen.

Die HfK setzt sich für einen wirksamen Schutz vor sexualisierter Gewalt ein und wirkt auf Aufklärung und Hilfe zur Unterstützung Betroffener hin.

Die Präventionsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart sieht vor, dass jeder Rechtsträger im Hinblick auf seine Arbeitsbereiche ein institutionelles Schutzkonzept erstellen soll. Das bestehende Schutzkonzept zur Prävention von sexuellem Missbrauch im Bereich Kirchenmusik (KABl 2022, Nr. 12, 15.11.2022) steht dem Schutzkonzept der HfK Pate und wird auf die konkreten Gegebenheiten der HfK angepasst und erweitert.

Die in der Präventionsordnung und in den Bischöflichen Gesetzen zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen und über Fortbildungen zur Prävention von sexuellem Missbrauch festgeschriebenen Regelungen werden vorausgesetzt und im vorliegenden Schutzkonzept der HfK der Diözese Rottenburg Stuttgart bei Bedarf konkretisiert.

Zum Schutzkonzept

Ansprechpersonen

Die Ansprechpersonen in der HfK, die mögliche Handlungswege über unabhängige Anlaufstellen aufzeigt sind derzeit Prorektor Prof. Wolfgang Weis und Kerstin Mörk. (vgl. §9 Abs. 4a)