Über die HfK

Dozenten Kirchenmusik

Über die HfK

Die Hochschule für Kirchenmusik der Diözese Rottenburg-Stuttgart bietet Ihren Studierenden individuelle Betreuung und Förderung  durch ein Mentoring-System an, durch das die Studierenden insbesondere in den ersten Studienjahren besonders intensiv und persönlich begleitet werden.

Hochschule für Kirchenmusik Rottenburg Zahlen

Portrait der Hochschule

Die staatlich anerkannte Rottenburger Hochschule für Kirchenmusik Rottenburg ist eine Einrichtung der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Sie ist die Nachfolgerin der Kirchenmusikschule Rottenburg und wurde von Bischof Dr. Walter Kasper mit Dekret vom 11. November 1997 errichtet sowie am 22. November 1997 als Institutum Superius Musicae Sacrae von Kardinal Pio Laghi, dem Vorsitzenden der päpstlichen Kongregation für das Bildungswesen, bestätigt.

Die Hochschule für Kirchenmusik der Diözese Rottenburg-Stuttgart dient der Ausbildung von hauptberuflichen Kirchenmusikern (Katholische Kirchenmusik Bachelor/Master) und ist zudem zuständig für die diözesane C-Ausbildung.

Die Hochschule verfügt über ein eigenes Studentenwohnheim mit 30 Einzelzimmern. Hervorragende Übemöglichkeiten 24 Stunden am Tag mit 20 Flügeln und Klavieren und sieben Orgeln sind im Haus vorhanden. Mehrere große Kirchenorgeln in Rottenburg stehen darüber hinaus mit einem bestimmten Zeitkontingent pro Woche zur Verfügung.

Master Studium Gesang / Gesangspädagogik

Statut der Hochschule für Kirchenmusik der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Nach Erteilung der befristeten Approbation durch die Kongregation für das Katholische Bildungswesen in
Rom vom 29. Januar 2020 setzt Bischof Dr. Gebhard Fürst mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 die Statuten der Hochschule für Kirchenmusik in Kraft.

Ebenso setzt Bischof Dr. Gebhard Fürst mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 die neu gefasste Immatrikulations-, Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule für Kirchenmusik in Kraft. Das Dekret mit der befristeten Approbation der Kongregation für das Katholische Bildungswesen trägt das Datum vom 4. Juni 2020.