Rückmeldung
Laut ISPO § 19 „Fortsetzung des Studiums durch Rückmeldung“ können Studierende Ihr Studium erst nach erfolgter Rückmeldung im kommenden Semester fortführen.
Bitte überweisen Sie folgenden Gesamtbetrag innerhalb der unten genannten Frist unter Angabe des Verwendungszweckes auf angegebene Bankverbindung.
Semesterbeitrag Studierendenwerk | 62,80 € |
Zuschuss zum Naldo-Semesterticket | 0,00€ (wird von der Hochschule übernommen) |
Gesamtbetrag | 62,80 € |
Empfänger | Diözese Rottenburg-Stuttgart |
IBAN | DE74 6039 1310 0024 2000 00 |
Verwendungszweck | RM zum SoSe/WiSe Jahr, Name, Vorname |
Beispiel Verwendungszweck:
Rückmeldung von Max Musterfrau im Sommersemester 2025 zum Wintersemester 2025/2026:
„RM zum WiSe 2025, Musterfrau, Max“
Fristen
Rückmeldung zum Wintersemester: 1.-20. Juli
Rückmeldung zum Sommersemester: 11.-31. Januar
Sollte der Betrag nicht fristgerecht eingehen, erfolgt nach einmaliger Mahnung die Exmatrikulation von Amts wegen.
Ihre Unterrichtsfächer
Sollten Sie Unterrichtsfächer nicht in den für Sie empfohlenen Semestern (vgl. ISPO) belegen wollen, so beantragen Sie dies bitte schriftlich bis Ende der Vorlesungszeit. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.