Förderverein

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Grußwort

Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits seit 2001 gibt es den Verein der Freunde und Förderer der Hochschule für Kirchenmusik Rottenburg. Der als gemeinnützig anerkannte Verein unterstützt seit Jahren Projekte der Hochschule und fördert die Studierenden bei ihrer Ausbildung. Sie können den Verein durch ihre Mitgliedschaft in der Umsetzung seiner Ziele unterstützen. Zu den regelmäßigen musikalischen Veranstaltungen der Hochschule (z.B. den internationalen Rottenburger Orgelkonzerten) erhalten alle Mitglieder einen vergünstigten Eintritt! Gerne würden wir Sie als neues Mitglied unseres Födervereins begrüßen! Bitte helfen Sie mit, die kirchenmusikalische Ausbildung am Standort Rottenburg weiterhin auf hohem Niveau zu halten und so die Musica Sacra zukunftsfähig zu gestalten! Wir freuen uns über Ihr Interesse! Für Ihren Beitritt leiten Sie uns bitte die nebenstehende Erklärung ausgefüllt zu.


Vielen Dank!
Dr. Christoph Gögler
Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Tübingen
Vorsitzender des Vereins der Freunde und Förderer der Hochschule für Kirchenmusik Rottenburg

Kurzinfo

Vorsitzender: Sparkassendirektor a.D. Dr. Christoph Gögler

Mitgliedsbeitrag 30€/15€ jährlich

Beitrittsformular (PDF)

Ziele des Vereins
  • Förderung von Kursen, Seminaren, Akademien, Vorträgen, Konzerten sowie Chor- und Orgelfahrten der Hochschule
  • Zuschüsse für Studierende zum Besuch von auswärtigen Kursen, Seminaren und Akademien
  • Förderung von  Publikationen und außergewöhnliche Anschaffungen der Hochschule

Vorstand

Vorsitzender: Sparkassendirektor Dr. Christoph Gögler
Stellvertretender Vorsitzender: Offizial Domkapitular Thomas Weißhaar
Schatzmeister: Martin Schneider
Schriftführer: Erster Bürgermeister a.D. Volker Derbogen, Rottenburg
von Amts wegen: Der Rektor der Hochschule für Kirchenmusik Rottenburg, Prof. i.K. Stefan Palm

Bankverbindung

Allgemeines Konto: Volksbank Herrenberg-Rottenburg
IBAN: DE91 60391310 0763 0000 00
BIC: GENODES1VBH

Einreichfrist für Anträge an den Freundeskreis der HfK

jeweils zum 2. Mai und 1. Dezember